| Die Angst vor der Chimäre Kritiker warnen vor Mischwesen zwischen Mensch und Tier
DIE WELT
|
Forscher hatten Grosses vor: Im Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie in Göttingen wurden embryonale Stammzellen des Menschen in die Gehirne von Affen gespritzt. Die Affen bekamen Krebs, sagen die einen, gar nicht wahr, sagen die anderen. Zwischen all dem hick und hack mischt sich jetzt auch die Ethikkommission. Kann es sein, dass die Mitglieder dieser Kommission an Vergesslichkeit leiden? Denn plötzlich wollen sie das bekämpfen, was sie am 27.10.2003 genehmigt haben.Der Vorsitzende des Nationalen Ethikrats, Spiros Simitis, nannte die Versuche "inakzeptabel" und kündigte an, daß sich der Ethikrat im kommenden Monat mit dem Thema "Chimären" beschäftigen werde. "In den Laboren passiert sowieso schon mehr, als wir wissen, tönt Simitis. Der Vizevorsitzende der Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" im Bundestag, Hubert Hüppe (CDU), forderte dagegen, die Mitglieder der "Zentralen Ethikkom- mission für Stammzellenforschung" auszuwechseln, die das Projekt befürwortet hatten. |
| Eine wesentliche Voraussetzung für
erfolgreiche Grundlagenforschung ist die Unabhängigkeit der Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler. Über öffentliche Mittel werden die Forschungen gefördert. Und daher
ist es nur verständlich, dass die Öffentlich- keit in verständlichen Publikationen/Vorträgen aufgeklärt werden will. Hoch sensibel reagiert die Öffentlichkeit, wenn es um Tierversuche geht. der Verbrauch an Tieren für die Forschung ist hoch, viel zu hoch. Deshalb müssen Forscherinnen und Forscher auf alternative "Versuchsinstrumente" zugreifen. Nicht nur das, die Forschung muss, ob sie will oder nicht, auf Ergebnisse ihrer Kolleginnen und Kollegen ihre eigenen speziellen Ziele aufbauen. Dazu ist die «trans-interdiziplinäre Forschungsinitiative vereinbart worden. Dieses Programm trägt der Grundlagenforschung Rechnung und fördert die instituts- oder sogar sektionsübergreifende Zusammenarbeit bei Forschungsvorhaben und themen. Es geht nicht an, dass verschiedene Institute, die ein Ziel verfolgen, hämmungslos Tiere verbrauchen um Ergebnisse zu erzielen. Was für grosse Unruhe in der Öffentlickeit führt, ist die Ungewissheit, ob in den Laboren tatsächlich Chimären, also Mischwesen aus Tier und Mensch, "kreiert" werden. Hier sind die Verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen, sollte es einen Wissenschaftler "jucken" ein solches Exemplar zu designen, dass hier strikt und ohne Kompromisse gehandelt wird. Solche Täter vergehen sich an Leben und Ethik und müssen "eliminiert" werden. Nestbeschmutzer gibt es in allen Fachbereichen, doch in der Forschung wäre das katastrophal! Bei allem Wohlwollen, dass in der Grundlagenforschung auf Tierversuche nicht verzichtet werden kann, bin ich jedoch erschüttert, was die Präsidenten der Forschungsinstitute alles angestellt haben (es geht von Buckeln, ja fast schon bis zur Nötigung; hier sei der Hinweis auf gefährdete Arbeitsplätze genannt) um ihr Ziel zu erreichen, die Verankerung des Tierschutz in das Grundgesetz, als auch die Verbandsklage zu verhindern. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, speziell die Menschen, die sich im Tierschutz eingebracht haben, können und dürfen dieses Vorgehen nicht tollerieren! Tierschutz-Kommission lehnt Hirn-Versuche ab http://www.tierlieb.net/show_link.php?link_id=2897 Tierversuche (Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG) |
+++ Debatte um das Testen menschlicher Gehirnzellen in nicht
menschlichen Primaten
[Datum: 2005-07-25]
Eine Gruppe von Wissenschaftlern und Ethikern mahnte zur Vorsicht in Bezug auf Versuche im
Zusammenhang mit dem Implantieren menschlicher Gehirnstammzellen in Menschenaffen und
andere Affen, insbesondere wenn das Ergebnis dazu führt, dass ein großer Teil des
Gehirns eines Schimpansen aus menschlichen Neuronen besteht. Die Wissenschaftler haben es
abgelehnt, einen Forschungsstopp zu empfehlen, und schlagen stattdessen Maßnahmen zur
Minimierung des Risikos von Zwischenfällen, die zu potenziell unlösbaren moralischen
Dilemmas führen, vor.
Es sind derzeit keine derartigen Versuche geplant, aber es ist möglich, dass solche
Versuche im Rahmen von Studien zu Stammzellentherapien durchgeführt werden. Mit diesen
Therapien sollen Krankheiten durch die Implantation von Stammzellen behandelt werden, die
sich zu verschiedenen Zellen, einschließlich Gehirnzellen, entwickeln können.
Falls sich Stammzellen als viel versprechend bei der Behandlung menschlicher
Hirnerkrankungen erweisen sollten, müssten potenzielle Therapien an Tieren getestet
werden. Das Heikle daran ist, dass diese Versuche weit über Tierversuche hinausreichen
würden, da sie zur Schaffung eines menschlichen Gehirns in einem nicht menschlichen
Primatenkörper führen könnten.
Ein Gremium von über 20 Wissenschaftlern, Philosophen und Rechtsanwälten hat über mehr
als zwei Jahre hinweg darüber beraten, wie weit derartige Forschung gehen dürfte. Seine
Schlussfolgerungen wurden in der Forschungszeitschrift Science, Ausgabe vom 15. Juli,
veröffentlicht. Nach Bestätigung der allgemeinen Ansicht, dass Primaten überhaupt nicht
für Versuche eingesetzt werden sollten, betrachtete die Gruppe unter der Leitung von Dr.
R. Faden, biomedizinischer Ethiker an der Johns-Hopkins-Universität in den USA, die Arten
von Forschung, die erlaubt werden sollten, falls die Versuche von den
Regulierungsbehörden gefordert werden sollten.
In der künftigen neuen Welt der Neurowissenschaft hoffen Chirurgen, verlorene oder kranke
Teile des Gehirns durch neue, gesunde, im Labor gezüchtete neurale Stammzellen ersetzen
zu können. Das vorherige Testen dieser Therapie an Tieren würde zeigen, wie gut sich die
Zellen in das Gehirn integrieren. Klinische Versuche sind üblicherweise von vorherigen
Tests mit Ratten oder Mäusen, die eine gewisse Ähnlichkeit mit der menschlichen
Krankheit aufweisen, abhängig oder mit diesen verbunden. Für einige Krankheiten,
insbesondere für diejenigen, die das menschliche Gehirn betreffen, bieten die
Nagetiermodelle jedoch üblicherweise nicht genügend Fallähnlichkeit. Falls
Stammzellentherapien für Alzheimer oder Parkinson entwickelt werden sollten, könnten die
Regulierungsbehörden insbesondere Tests an Primaten fordern, bevor klinische Versuche an
menschlichen Patienten erlaubt würden.
Die Debatte wird eine frühere Polemik zu der Frage wiedereröffnen, ob Primaten geeignete
Modelle sind, um Therapien für menschliche Krankheiten, insbesondere menschliche
Hirnerkrankungen wie Parkinson und Alzheimer, zwei vorrangige Forschungslinien in diesem
Bereich, zu reproduzieren und zu entwickeln. Das Gremium beschloss, diese frühere
Unstimmigkeit beiseite zu legen und sich stattdessen darauf zu konzentrieren, ob Versuche
mit Stammzellen und dem Gehirn irgendwelche neuen, einzigartigen ethischen Probleme
aufwerfen würden.
Die dramatischsten Unterschiede zwischen Menschen und anderen Primaten befinden sich im
Gehirn: Das menschliche Gehirn ist viermal größer als beispielsweise das eines
Schimpansen und die biochemischen Bahnen im Gehirn sind einzigartig. Zum Beispiel
unterscheidet sich die Genexpression im menschlichen Gehirn erheblich von der anderer
Primaten. Menschen unterscheiden sich von allen Säugetieren dadurch, dass ihnen ein
bestimmtes Zuckermolekül auf der Oberfläche der Zellen, insbesondere im Gehirn, fehlt.
Es ist wahrscheinlich, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung und
Funktionsweise des Gehirns hat. Darüber hinaus ist das menschliche Gehirn mit
spezifischen Zelltypen angereichert, die an Kommunikation, Sprache, Verständnis und
autonomen Funktionen und Merkmalen der menschlichen Wahrnehmung beteiligt sind.
Das Gremium erachtet es nicht als wahrscheinlich, dass das erwachsene Gehirn eines
Primaten durch menschliche Zellen erheblich verändert würde. Die Gruppe war jedoch
zutiefst beunruhigt über die möglichen Ergebnisse, wenn menschliche Zellen in Tiere in
früheren Entwicklungsstadien integriert würden. Und je näher die Primatenart dem
Menschen ist, umso höher ist das Risiko einer beträchtlichen Verschiebung in Richtung
menschlicher Wahrnehmung. Wenn menschliche neurale Stammzellen in den Embryo eines
Schimpansen eingepflanzt würden, könnten diese Zellen tatsächlich Teile des Gehirns
konstruieren, sodass sie dem Menschen ähnlicher sind.
Dr. Faden erklärte, dass die Gruppe "die Möglichkeit nicht ausschließen könnte,
dass bestimmte Versuche möglicherweise die Wahrnehmung oder die Emotionen des Tieres
derart ändern, dass dies aus ethischer Sicht problematisch wäre". Das Gremium
empfahl die Minimierung der Möglichkeit, dass solche Versuche die "Moral" der
Tiere durch Änderung ihrer mentalen Fähigkeiten verändern könnten.
Bemerkungen: Referenzveröffentlichung: Greene et al., ETHICS: Moral Issues of
Human-Non-Human Primate Neural Grafting, Science 2005 309: 385-386
Kategorie: Sonstiges
Informationsquelle: Science
Referenz: Gestützt auf Informationen des Science Journal und Pressequellen (World
Science)
Thematischer Indexkode: Gesetze, Vorschriften; Medizin, Gesundheit; Wissenschaftliche
Forschung; Soziale Aspekte
RCN: 24182
CORDIS
FTE-NACHRICHTEN/© Europäische Gemeinschaften
| "Tierversuche in der
Forschung" DFG legt Informationsbroschüre vor Warum werden Tiere in der Forschung eingesetzt? Was ist ein Tierversuch? Welche Gesetze regeln die Verwendung und den Schutz von Versuchstieren? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich eine neue Informationsbroschüre mit dem Titel "Tierversuche in der Forschung", die von der Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungs- gemeinschaft (DFG) herausgegeben wurde. In allgemein verständlicher Sprache geschrieben, richtet sich die Broschüre an Leserinnen und Leser, die sich über das Thema Forschung und Tierschutz informieren wollen. Darüber hinaus wendet sie sich an Jungwissenschaftler, um diese mit den Genehmigungsverfahren für Tierversuche vertraut zu machen. |
Die DFG will mit diesen
Informationen über die fachlichen und gesetzlichen Hintergründe der tierexperimentellen
Forschung aufklären und damit einen Beitrag zur Diskussion um den Einsatz von Tieren in
der Forschung leisten. Neben aktuellen Zahlen aus der Tierversuchsforschung liefert die Broschüre vor allem Informationen über den Einsatz von Tieren in der biomedizinischen Grundlagenforschung. Sie zeigt, dass Fortschritte in der Medizin, wie etwa die Therapie der Zuckerkrankheit oder die Entwicklung von Impfstoffen, untrennbar mit der tierexperimentellen Forschung verbunden sind. Die Frage nach der Übertragbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen wird ebenso beleuchtet wie die Möglichkeit, diese Ergebnisse für die Tiermedizin nutzbar zu machen. Die Broschüre beschäftigt sich auch mit den ethischen Aspekten der Tierversuchsforschung und der Entwicklung des Tierschutzgedankens in Deutschland. Sie zeigt die Möglichkeiten und Grenzen von Alternativmethoden auf und stellt Umfrageergebnisse vor, die die Akzeptanz von Tierversuchen in der Bevölkerung einschätzen. Der zweite Teil der Broschüre ist der gesetzlichen Regelung von Tierversuchen gewidmet. Hier werden die Genehmigungs- und Kontrollverfahren erläutert, die beim Einsatz von Tieren in der Forschung zur Anwendung kommen. Diese Informationen werden durch eine der Broschüre beigelegte CD-ROM ergänzt. Die Broschüre kann angefordert werden im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel.: 0228/885-2109, Fax: 0228/885-2180, E-Mail: mailto:heike.klebe@dfg.de
|
Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit Jeder Tierversuch bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Dazu muss der Antragsteller bei einem genehmigungspflichtigen Tierversuch im Gegensatz zum gesetzlich vorgeschrie- benen Tierversuch wissenschaftlich begründen, weshalb das Experiment unerlässlich und ethisch vertretbar ist. Außerdem muss er erklären, warumder Versuch nicht durch andere Methoden oderVerfahren ersetzt werden kann. Tierversuche dürfen nicht zu jedem Zweckdurchgeführt werden. Wann sie erlaubt werden können, ist im Deutschen Tierschutzgesetz (TSchG) in Überein- stimmung mit der EU-Richtlinie 86/609/ EWG, die den Umgang mit Versuchstieren regelt, gesetzlich genau definiert (siehe den Ausschnitt § 7 des Tierschutzgesetzes). Völlig verboten sind in Deutschland Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Waffen und grundsätzlich auch zur Entwicklung von Tabakerzeugnissen, Waschmitteln und Kosmetika. |
![]() |
| Zentrale Ethikkommission für
Stammzellenforschung zur öffentlichen Debatte über die Chimären-Problematik Für die öffentliche Diskussion ist es vor allem bedeutsam, dass Sachverhalte richtig beschrieben werden und dass insbesondere der Chimärenbegriff des Embryonenschutzgesetzes korrekt verwendet wird. Dies ist leider nicht immer der Fall. In der öffentlichen Debatte wurde wiederholt auf ein Forschungsvorhaben Bezug genommen, das vom Max-Planck-Institut für Biophysikalische Chemie in Göttingen durchgeführt wird. Für dieses Vorhaben ist nicht die Transplantation von humanen embryonalen Stammzellen, sondern von spezifisch differenzierten neuronalen Zellen genehmigt worden. Dies ist auch dem öffentlich zugänglichen Register zu entnehmen, das seit Oktober 2003 auf der Internet-Seite des Robert Koch-Institutes über Gegenstand und Ziele dieses genehmigten Vorhabens informiert.
|
|
Die deutschsprachige Gesellschaft
mit Sitz in Göttingen wurde 1988 gegründet und umfasst derzeit 223
Mitglieder (Stand Januar 2004). Sie ist Mitglied der European Federation of Primatolgy
(EFP) und assoziiert mit der International Primatological Society (IPS). Außerdem ist sie
durch das DNK bei der DFG vertreten. Präambel |
Die Forschung mit
embryonalen Stammzellen ist ethisch umstritten. Allerdings setzen Wissenschaftler gerade
bei Erkrankungen des zentralen Nervensystems große Hoffnung in die Stammzellenforschung.
Für Aufsehen sorgten Forschungen des Deutschen Primatenzentrum
in Göttingen zur Wirkung von Stammzellen an Affen und Primaten bei Erkrankungen wie
Parkinson. |
Diese Experimente haben in den
Augen von Stefan Treue, Direktor des Deutschen Primatenzentrums, nichts mit Chimären zu
tun. Menschliche Zellen könnten im Gehirn von Affen keine menschlichen Eigenschaften
auslösen. Spezialisierung von Stammzellen. Die Forscher vom deutschen Primatenzentrum und vom Göttinger Max-Planck-Institut für Biophysikalische Chemie haben jedoch etwas ganz anderes getan. Sie haben embryonale Stammzellen vom Menschen im Reagenzglas dazu gebracht, sich zu spezialisieren: zu solchen Nervenzellen, die im Gehirn den Botenstoff Dopamin produzieren. Diese Nervenzellen sterben nämlich bei Parkinsonpatienten ab. Die Frage ist, ob diese Zellen, die ins Gehirn der Kranken gespritzt werden sollen, die Funktion der zerstörten Nerven übernehmen werden. Versuche an Ratten, denen Stammzellen aus Mäusen ins Gehirn transplantiert worden waren, hatten gezeigt, das sich aus dem Transplantat Tumore entwickelten. Das gleiche passierte mit Weißbüschelaffen; denen die menschlichen Stammzellen ins Gehirn injiziert wurden.Gerade bei Versuchen an Primaten gelten besondere Anforderungen, erklärt der Direktor des Deutschen Primatenzentrums: "Es muss eine Frage von großer Bedeutung sein, die das potentielle Leid im Tier rechtfertigt. Und es geht um Aspekte, die gerade nicht mit Nagetieren beantwortet werden können. Bevor wir den Sprung zum Menschen wagen, müssen wir Tiere nehmen, die dem Menschen nahe sind, da führt kein Weg dran vorbei."
|
Max-Planck-Institut
für bioqhysikalische Chemie Göttingen (Stellungnahme - Richtigstellung gegenüber der
Berichterstattung im Spiegel (18/2005, S.148) und eine darauf aufbauende dpa-Meldung
(01.05.2005 16:12:00)
Erster Erfahrungsbericht
der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
Fast wie echt Embryonale Stammzellen ohne Embryo?
Veröffentlicht am 23.08.2005 Von Andreas Jahn (Quelle: Science 309: 1369-1373 (2005))
Eigentlich ist es ganz einfach: Man nehme eine Eizelle, werfe den Zellkern heraus, setze
den Kern einer Körperzelle hinein, warte, bis sich das Ganze zu einem embryoartigen
Gebilde entwickelt, und entnehme hieraus das Objekt der Begierde - die embryonalen
Stammzellen. Und das Schöne dabei: Diese Stammzellen, die bekanntermaßen alle Zelltypen
des Körpers bilden und damit zerstörtes Gewebe ersetzen können, sind genetisch
vollkommen identisch mit dem Spender der Körperzelle. Abstoßungsreaktionen des
Immunsystems bleiben also aus.
Wo liegt der Haken? Das embryoartige Gebilde, die Blastozyste, könnte sich theoretisch -
ob auch praktisch, weiß niemand - zu einem Menschen, einem Klon, weiterentwickeln. Damit
gilt es nach deutschem Recht bereits als menschliches Wesen, das nicht geopfert werden
darf. Das Verfahren des "therapeutischen Klonens" - manche sprechen lieber vom
"Forschungsklonen" - ist daher nicht nur in Deutschland sondern auch in den
meisten anderen Ländern der Erde verboten.
Wie schön wäre es, wenn sich die begehrten Stammzellen gewinnen ließen, ohne Embryonen
erzeugen und dann wieder vernichten zu müssen. Doch wie soll das gehen? Embryonale
Stammzellen ohne Embryo?
Auch das ist eigentlich ganz einfach und nicht so widerprüchlich, wie es zunächst
klingen mag. Schließlich besitzt jede einzelne Körperzelle das vollständige Erbgut
eines Menschen; genetisch unterscheiden sich Stamm- und Körperzellen also gar nicht. Die
Kunst bestände darin, eine schlichte Körperzelle in den embryonalen Alleskönnerzustand
wieder zurückzuversetzen. "In 10 bis 15 Jahren", ist Kevin Eggan überzeugt,
"werden wir die Umwandlung unmittelbar auslösen können und überhaupt keine
Embryonen oder Eizellen dafür brauchen."
Einen kleinen Schritt in diese Richtung präsentiert jetzt der Molekularbiologe vom
Stammzellinstitut der Harvard-Universität - einen Schritt, den die Fachzeitschrift
Science immerhin für so bedeutend hielt, dass sie ihre übliche Sperrfrist dafür aufhob.
Die Forscher um Chad Cowan aus Eggans Arbeitsgruppe probierten mit menschlichen Zellen
eine Methode, die schon bei Mäusen geklappt hatte: die Fusion von Körperzellen mit
Stammzellen.
Die Forscher nahmen einerseits ausdifferenzierte Zellen aus der menschlichen Haut, so
genannte Fibroblasten, andererseits menschliche embryonale Stammzellen aus einer bereits
bestehenden Zelllinie. Mit Hilfe der hierfür schon bewährten Chemikalie
Polyethylenglykol fusionierten die beiden Zelltypen. Da die Forscher zuvor genetische
Marker in beide Zellen eingebaut hatten, konnten sie verfolgen, welche Gene im
Fusionsprodukt aktiv waren.
Und tatsächlich entsprachen die Fusionsprodukte den in sie gesetzten Erwartungen.
"Unsere Versuche zeigten, dass die Hybridzellen - im Gegensatz zu adulten Zellen -
das Entwicklungspotenzial von embryonalen Stammzellen hatten", erläutert Eggan.
"Sie konnten zu Nervenzellen, Haarfollikeln, Muskelzellen und Darmephitelzellen
heranreifen." Damit sahen sie nicht nur aus wie Stammzellen, sie verhielten sich auch
so.
Mit einem Schönheitsfehler: Durch die Fusion hatten die Zellen statt eines doppelten
einen vierfachen Chromosomensatz; sie waren tetraploid. Die Wissenschaftler müssen also
noch das Kunststück vollbringen, die nicht mehr benötigten Chromosomen der
ursprünglichen Stammzelle zu entfernen - was nicht ganz einfach sein dürfte. Denn im
Gegensatz zu Eizellen mit ihrem kleinen und daher leicht herausnehmbaren Zellkern, füllen
die Kerne von Stammzellen fast die ganze Zelle aus. Auch durch Chemikalien oder Strahlung
lässt sich das überschüssige Erbgut nicht so ohne weiteres eliminieren, ohne gleich die
ganze Zelle in den Selbstmord zu treiben.
Forscherkollegen, wie der Stammzellbiologe Miodrag Stojkovic von der britischen
Universität Newcastle, zeigen sich entsprechend skeptisch: "Diese Zellen eignen sich
nicht für Stammzellforschung, denn sie sind abnorm. Sie haben 92 statt der normalen 46
Chromosomen."
Eggan will seine Forschung auch noch nicht als ultimative Lösung verstanden wissen:
"Das Ergebnis zeigt einen Weg zu einer Alternative auf, aber es liefert nicht selbst
diese Alternative." Schließlich müssen die Forscher auch noch das Problem lösen,
wie sie an die Ausgangszellen kommen, die ja auch von abgetöteten Embryonen stammen. Es
gibt zwar Stammzelllinien, mit denen - auch in Deutschland - geforscht werden darf.
Etliche Forscher halten jedoch diese alten Linien inzwischen für ungeeignet.
Letztendlich geht es den Wissenschaftlern - die übrigens auf staatliche Förderung
verzichten mussten - um die Frage, was bei der Umprogrammierung von Körper- zu
Stammzellen passiert. Und dazu sei auch Forschung an embryonalen Stammzellen unabdingbar,
wie Eggan betont: "Meine Kollegen und ich sind fest davon überzeugt, dass die
Forschung zum somatischen Zellkerntransfer - dem so genannten therapeutischen Klonen -
weitergehen sollte."
Krebs aus Stammzellen
Für die Grundlagenforschung, die derzeit in Deutschland auf die zugelassenen Zelllinien
angewiesen ist, sei zusätzliche Vorsicht erforderlich: Ergebnisse, die mit einer Linie
erzielt würden, sollten ab jetzt über die Wiederholung desselben Experiments mit einer
zweiten Linie abgesichert werden. Sonst bestehe die Gefahr, dass ein Resultat durch eine
zufällige Mutation und nicht aufgrund der Manipulation durch die Forscher zustande
gekommen sei. Zellen sollten regelmäßig durch Vergleich mit früheren Generationen der
gleichen Linie verglichen werden, um Veränderungen aufzuspüren.
In der gleichen Ausgabe von "Nature Genetics" berichtet eine zweite
Forschergruppe über andere Ergebnisse, die ebenfalls größte Vorsicht beim Umgang mit
Stammzellen nahe legen. Emmanuel Caussinus und Cayetano Gonzalez erzeugten aus Stammzellen
von Fruchtfliegen (Drosophila melanogaster) im Larvenstadium sogenannte Neuroblasten,
Vorläufer von Nervenzellen. Aus ihnen entstehen durch Teilung einerseits kleinere Zellen,
die dann Teil eines Nervs werden. Andererseits bringt die Teilung weitere Neuroblasten
hervor, so dass dem Körper stets ein Vorrat an solchen Vorläuferzellen bleibt, um
abgestorbene Zellen ersetzen zu können.
Stammzelllinien
werden alt
Beunruhigendes haben Forscher über embryonale Stammzellen herausgefunden: Je älter die
vorhandenen, zur Forschung zugelassenen Linien werden, desto mehr Veränderungen
entwickeln sich darin. Für Wissenschaftler ist Vorsicht geboten.
"Stattdessen hatten wir einen Tumor"
In den Experimenten von Caussinus und Gonzalez entstand bei der Teilung aber etwas völlig
anderes. Durch genetische Manipulation wurde der Teilungsprozess gestört - mit
verheerenden Folgen: "Wir hatten nicht mehr normale Neuroblasten und Tochterzellen,
die Teil eines Nervs werden können. Stattdessen hatten wir einen Tumor", erklärt
Caussinus.
Das Ergebnis ist einer der ersten Nachweise, dass Stammzellen für die Entstehung
hochgefährlicher Tumoren verantwortlich sein können. Als die Wissenschaftler lebenden
Fruchtfliegen die durch die Manipulation entstandenen Neuroblasten implantierten,
breiteten diese sich rapide aus. Die Krebszellen drangen auch in andere Gewebearten ein,
die Versuchsfliegen starben. Die Tumorzellen dagegen seien "unsterblich", sagt
Caussinus: Sie könnten auch in weitere Fliegen implantiert werden und dort wieder die
gleichen Effekte hervorrufen.
Die Ergebnisse zeigten "neue Richtungen für die Erforschung der Beziehung zwischen
Stammzellen und Tumoren" auf, sagte Gonzalez. Mögliche Therapieansätze könnten aus
den Erkenntnissen entstehen, hoffen die Forscher. Die Resultate zeigen aber auch, welche
Risiken mit der Manipulation des Erbguts solcher Zellen verbunden sind.
Ziel der Forschung zur
"dopaminergen Stammzelltherapie" unter der Leitung von Prof. Mansouri ist es,
das Potenzial von embryonalen Stammzellen für die Behandlung der Parkinson-Erkrankung im
Tiermodell weiter zu erforschen. Bereits seit einigen Jahren arbeitet Mansouri zusammen
mit Prof. Dr. Peter Gruss an embryonalen Stammzellen der Maus. Die Stammzellen dienen
dabei als Ausgangsmaterial für die Entwicklung von Nerven-Vorläuferzellen. Diese sollen
im Gehirn Zellen ersetzen, die bei der Parkinson-Erkrankung untergehen. Diese Strategie
wird zunächst in Ratten und in Primaten überprüft. Dabei kooperiert Prof. Mansouri mit
der Abteilung Klinische Neurophysiologie des Bereichs Humanmedizin der Universität
Göttingen (Prof. Dr. Walter Paulus und Prof. Dr. Claudia Trenkwalder) und mit dem
Deutschen Primatenzentrum, Göttingen (Prof. Dr. Eberhard Fuchs). Herr Mansouri hat die
Erlaubnis zum Import humaner embryonaler Stammzellen erhalten. ![]() Quelle: idw (Informationsdienst Wissenschaft) |
| Antragstellung, Antragsbegründung:
Max-Planck-Institut für Biophysikalische Chemie in Göttingen: Im ersten Teil des Projektes mit dem Gesamttitel "Differenzierung humaner embryonaler Stammzellen (hES-Zellen) zu dopaminergen Neuronen und funktionelle Untersuchungen im Ratten- und Primatenmodell" werden aus humanen embryonalen Stammzellen dopaminerge Neuronen in vitro differenziert und charakterisiert. Dabei sollen vor allem die Faktoren und Bedingungen bestimmt werden, die für die selektive In-vitro-Differenzierung von humanen embryonalen Stammzellen in dopaminerge Neuronen erforderlich sind. Im zweiten Teil des Projektes werden die aus den humanen embryonalen Stammzellen generierten dopaminergen Neuronen in das Gehirn von Ratten und nicht humanen Primaten transplantiert, deren dopaminergenes System zuvor geschädigt wurde und die als Modelle des Morbus Parkinson dienen. Das Teilprojekt dient der Untersuchung der Integrationsfähigkeit humaner dopaminerger Neuronen im Gehirn. Es werden insbesondere die Dopaminfreisetzung und die Vitalität der in vitro generierten dopaminergen Neuronen mittels histologischer und funktioneller Untersuchungen bestimmt. Die geplanten Verhaltensstudien sollen die Frage beantworten, in welchem Ausmaß Parkinsonähnliche Symptome durch die Transplantation von aus humanen embryonalen Stammzellen generierten dopaminergen Neuronen verbessert werden. Genehmigung vom 27.10.2003 an den Antragsteller: Max-Planck-Institut
für Biophysikalische Chemie in Göttingen: Stammzellenbericht: http://www.bmbf.de/pub/erster_stammzellbericht.pdf. Genehmigunge nach § 11 StZG auf den Internetseiten des RKI: http://www.rki.de |
![]() Stammzellforschung |
|
|
Robert-Koch-Preis für Gen-Forscher Der Robert-Koch-Preis 2002 geht an den Biologen Professor Rudolf Jaenisch. Er wurde am Montag (28.10.2002) in Bonn für seine Leistungen auf dem Gebiet der Stammzellbiologie gewürdigt. Jaenisch arbeitet am renommierten Massachussetts Institute of Technology (MIT)in Cambridge, USA. Er gilt als Pionier der so genannten Transgen-Technologie: Mit dieser Technologie wurden die ersten Mausstämme kreiert, die mit einem fremden Gen leben. An solchen Mausstämmen erforschen Wissenschaftler die Wirkungsweise des Immunsystems sowie die Entstehung von Erb- und Tumorkrankheiten. Forschung darf nicht behindert werden Jaenisch sprach sich in einem Interview mit der "Netzeitung" für staatlich kontrollierte und geförderte Forschung an embryonalen Stammzellen und therapeutisches Klonen aus. Die Aussichten auf eine Anwendung von Stammzellen für die Behandlung verschiedenster Krankheiten seien gut, sagte der Preisträger. Deshalb dürfe diese Art von Forschung nicht behindert werden. Der aus Deutschland stammende Klonforscher wendet sich vehement gegen das Klonen von Menschen. Es sei aus biologischen Gründen völlig unmöglich, per Klontechnik gesunde Menschen zu erzeugen. Auch bei Tieren funktioniere dies nicht. Eine der höchstrangigen wissenschaftlichen Auszeichnungen Der Robert-Koch-Preis zählt zu den höchstrangigen wissenschaftlichen Auszeichnungen in Deutschland. Er ist mit 65.000 Euro dotiert und wird jährlich von der Robert-Koch-Stiftung vergeben. Die Stiftung fördert die Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten und anderer, weit verbreiteter Krankheiten |
| Keine
Tierversuche mehr an Menschenaffen Von Romana Rathmanner, 03.12.2004 Großer Erfolg des Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner. Unsere Parlamentarischen Bürgerinitiative Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen tritt in Kraft. Am Donnerstag, den 2. Dezember haben sich im Wissenschaftsausschuss alle vier Parteien darauf geeinigt, dass es in Österreich zu einem Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen kommen soll.
Im Herbst 2003 haben wir die Bürgerinitiative gestartet, die bei der Bevölkerung großen Anklang fand. Schon Anfang Feber 2004 konnten wir Nationalratspräsidenten Dr. Khol statt den erforderlichen 500 Unterschriften 6.040 (!) |
Unterstützungserklärungen
beibringen.In der Folge wurde die Bürgerinitiative dem Ausschuss für Petitionen
zugewiesen und hätte am 15. Dezember dort erneut behandelt werden sollen. Doch die
Grünen haben vorwegnehmend am 2. Dezember im Wissenschaftsausschuss einen
Antrag für ein Verbot von Experimenten an Menschenaffen gestellt und - was sehr selten
vorkommt - alle vier Parteien haben sich auch darauf geeinigt. Nun wird Bildungsministerin
Gehrer beauftragt, einen Gesetzesentwurf dazu auszuarbeiten. Wir freuen uns sehr über dieses Ergebnis und sind stolz, dass Österreich nun über ein derartiges Verbot verfügt und somit Vorbildcharakter für andere Länder weltweit haben kann.
Mit der Kampagne »It's my life« Für ein Verbot von Affenver- suchen« will der Bundesverband über die aufklären und das längst überfällige gesetzliche Verbot der Versuche mit ihnen vorantreiben. |
![]() Foto: Animal Rights Sweden |
Ethikkommissionen gewährleisten
den Schutz der Tiere? Tierexperimentatoren wollen uns doch immer wieder glauben machen, dass Tiere im Versuch nicht leiden und dass der Tierschutzaspekt gewährleistet sei Als Kontrollinstanz verweisen sie dabei auf die so genannten Ethikkommissionen nach § 15 Tierschutzgesetz. Diese Kommissionen sollen die ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen bewerten. Im Klartext: Beantragt ein Wissenschaftler einen Tierversuch, so wird er im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von der Kommission bewertet. Die Realität führt die Ethikkommissionen jedoch ad absurdum. Sie sind nicht paritätisch besetzt; d.h. die Tierversuchsbefürworter sind in der Mehrheit. Zudem haben sie bislang nur beratenden Charakter. |
TierSchG (Tierschutzgesetz, Auszug) (1) Die Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes
erlassenen Rechtsverordnungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die
nach Landesrecht zuständigen Behörden berufen jeweils eine oder mehrere Kommissionen zur
Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Entscheidung über die Genehmigung von
Tierversuchen. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder muß die für die Beurteilung von
Tierversuchen erforderlichen Fachkenntnisse der Veterinärmedizin, der Medizin oder einer
naturwissenschaftlichen Fachrichtung haben. In die Kommissionen sind auch Mitglieder zu
berufen, die aus Vorschlagslisten der Tierschutzorganisationen ausgewählt worden sind und
auf Grund ihrer Erfahrungen zur Beurteilung von Tierschutzfragen geeignet sind; die Zahl
dieser Mitglieder muß ein Drittel der Kommissionsmitglieder betragen. Die zuständige
Behörde unterrichtet unverzüglich die Kommission über Anträge auf Genehmigung von
Versuchsvorhaben und gibt ihr Gelegenheit, in angemessener Frist Stellung zu nehmen. |
| In der Öffentlichkeit wird seit
geraumer Zeit über Maßnahmen zur Steigerung der Effektivität und Effizienz der
öffentlichen Verwaltung diskutiert. Angesichts ihrer tragenden Rolle bei der Abwicklung von zum Teil sehr komplexen Genehmigungsverfahren sind auch die Regierungspräsidien Gegenstand dieser Diskussion. |
Verfahren zur Genehmigung von Tierversuchen
|
| Aktion Verbandsklage Die
aktuelle Situation Tierschutz steht zwar ab dem 01. August 2002 im Grundgesetz, aber jetzt bedarf dieses Staatsziel auf vielen Ebenen erst der konkreten Ausgestaltung. Besonders dringend ist die Einführung des Verbandsklagerechtes für Tierschutz- verbände! Das Land Schleswig Holstein hat Anfang März 2004 einen Gesetzesentwurf (Drucksache 157/04) zur Einführung der Verbandsklage auf Bundesebene in den Bundesrat eingebracht. Die Länder wollen hierüber noch in diesem Jahr abstimmen. Durch die Aufnahme des Tierschutzes im Grundgesetz wird das Tierschutzgesetz nur in solchen Fällen anwendbar, in denen es um Konflikte zwischen dem Schutz der Tiere und den in der Verfassung uneingeschränkten Grundrechten geht. Aber noch immer darf keine Tierschutzorganisation, sozusagen als Anwalt der Tiere, den Schutz der Tiere direkt vor Gericht einklagen. Es können lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden, die in der Regel die Ermittlungen einstellt. Anzeigenerstatter haben dann auch keine Möglichkeit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen. Erst die tierschutzrechtliche Verbands- klage würde Tierschutzverbänden ermöglichen, im Interesse der Tiere direkt als Kläger vor Gericht Klage zu erheben. Bisher dürfen juristische oder private Personen nur im eigenen Interesse, also wenn sie sich in ihren eignen Rechten verletzt fühlen, klagen. Wer selbst nicht klagen kann, z. B. Minder- jährige oder in der Geschäftsführung Behinderte, erhält einen gesetzlichen Vertreter. Zwar sollen Tiere nach dem Tierschutzgesetz um ihrer selbst willen wirksam geschützt werden. Doch ihnen wird kein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der zu ihren Gunsten klagen könnte - etwa hinsichtlich der Tierhal tung, der Unterlassung des Schächtens oder der Durchführung von Tierversuchen. Das heißt im Klartext, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. So auch, um gegen staatliche Entscheidungen vorzugehen, wie z. B. gegen ergangene oder unterlassene Behördenbescheide. Tiernutzer hingegen können im Eigeninteresse gegen Behördenbescheide gerichtlich vorgehen. Dies ist eine rechtsstaatliche Schieflage, die dringendst begradigt werden muss. Chancengleichheit für den Tierschutz wird erst dann erreicht, wenn mit Hilfe der Verbandsklage auch zugunsten der Tiere gesetzwidrige Missstände beseitigt werden können. Der Aufnahme des Naturschutzes ins Grundgesetz folgte erst Jahre später die Festschreibung des Verbandsklagerechts für Naturschutzorganisationen im Bundesnaturschutzgesetz. Die Tiere dürfen nicht länger auf ihren effektiven Schutz warten. Daher gilt es jetzt, zügig für die tierschutzrechtliche Ver- bandsklage parlamentarische Mehrheiten zu erreichen. Hierfür ist intensive politische und öffentliche Arbeit notwendig, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Denn die Verbandsklage kann in den einzelnen Bundesländern und auf Bundesebene geschaffen werden. Gelingt es, wie bei »Tierschutz ins Grundgesetz« und wie bei den Naturschutzverbänden, die Verbandsklage zunächst in den Bundesländern einzuführen, wird diese bedeutende Reform auch auf Bundesebene etabliert werden müssen. Schleswig-Holstein ist hier bereits einen bemerkenswerten Schritt gegangen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat eine Beschlussfassung zur Einführung des Klagerechtes auf Landesebene verabschiedet (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 15/1942) und startete, wie oben beschrieben, im März eine Bundesratsinitiative. Die Erfahrungen aus der kontinuierlich wachsenden 12jährigen Bürgerbewegung zur Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz zeigen, dass der Einsatz jedes Einzelnen sich am Ende gelohnt hat. Daher braucht die Verbandsklage für Tierschutzverbände jetzt jede Unterstützung! |
Wie Wissenschaftler ihre Unterstützung in Regierungskreisen «einjammern» oder:
DAS GROSSE «ZITTERN» DER WISSENSCHAFTSFORSCHUNG VOR DEM TIERSCHUTZ!
| Briefbeispiel in Sachen
Verbandsklage/Tierschutz, das an über 100 Politiker versandt wurde Betreff: Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände Vor kurzem hatten Sie einen Brief des Vorsitzenden der Tierschutzkommission der Max-Planck-Gesellschaft, Prof. Wolf Singer, in obiger Angelegenheit erhalten. In dieser Sache schreibe ich Ihnen heute als Präsident der Deutschen Gesellschaft für Immunologie mit mehr als 1700 Mitgliedern. Unsere Mitglieder sind Wissenschaftler, Doktoranden und leitende Führungspersönlichkeiten in der Wissenschaftspolitik. Viele von ihnen sind Spitzenwissenschaftler, deren Arbeiten entscheidend von tierexperimentellen Untersuchungen abhängen. Die Deutsche Gesellschaft für Immunologie unterstützt entschieden das Schreiben der Tierschutzkommission der Max-Planck-Gesellschaft und warnt ausdrücklich vor der Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände. Das vorhandene Tierschutzgesetz, das zu den strengsten und bestkontrollierten in der Welt gehört, reicht zum Schutz des Tierrechts aus. Eine Durchsetzung des Tierschutzgesetzes durch die Behörden ist in der tierexperimentellen Forschung gewährleistet. Ein Verbandsklagerecht würde dagegen zu einer Überlastung der Gerichte und zu einer unverhältnismäßigen Erschwerung der Forschung in Deutschland führen. Ich bitte Sie eindringlich, sich gegen eine Verbandsklage im Rahmen des Tierschutzes auf Landes- und Bundesebene einzusetzen. Weitere Behinderungen des Forschungsstandorts Deutschland bedrohen nicht nur die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern auch zahlreiche Arbeitsplätze in unserem Land. In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. S.H.E. Kaufmann Deutsche Gesellschaft für Immunologie (DGfI) Prof. Dr. rer. nat. Stefan H. E. Kaufmann MaxPlanckInstitut für Infektionsbiologie, Schumannstraße 21/22, D-10117 Berlin, Tel.: 030/28460502 Fax: 030/28460501 Email: kaufmann@mpiib-berlin.mpg.de
|
| Der Vorstand der Gesellschaft zur Förderung
der Biomedizinischen Forschung erklärt im Namen seiner Mitglieder, seiner
wissenschaftlichen Fachgesellschaften und seiner wissenschaftlichen Institutionen in einem
Brief an die Parlamentarier im Deutschen Bundestag am 10.1.99: Die von unserer Gesellschaft vertretenen Wissenschaftler und ihre Mitarbeiter vertreten uneingeschränkt die Forderung, Tiere zu schützen und pfleglich zu behandeln, wenn sie in Menschenhand gegeben sind. Sie sollten nur dann zu Versuchszwecken herangezogen werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, eine begründbare Fragestellung zu bearbeiten, die für Mensch und Tier von großer Bedeutung ist. Die in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung tätigen Wissenschaftler und ihre Mitarbeiter, ebenso wie das klinisch tätige Personal, fühlen sich verpflichtet, Menschen zu helfen. Die für die Humanklinik erreichten Erfolge kommen auch der veterinär-medizinischen Klinik zu Gute. Auf den Gebieten wollen wir uneingeschränkt arbeiten können. Die Nachrangigkeit des Tierschutzes im Grundgesetz aufzuheben, würde zu beträchtlichen Schwierigkeiten führen. Das Grundrecht im Artikel 5 Absatz 3 ist die unverzichtbare Basis wissenschaftlicher Arbeiten. Wenn Verbandskla- gerechte eingeräumt werden sollten, dann würde die Sorge beträchtlich wachsen, dass gegen Forschungsvorhaben zunächst unter Verweis auf das Grundgesetz und die Schutzbedürftigkeit der Tiere über eine Verbandsklage eine aufschiebende Wirkung für Genehmigungserteilung erreicht werden kann, bis letztlich ein Gericht entschieden hat. Es ist unschwer zu erkennen, dass jede rationale Dispositionsmöglichkeit gefährdet
wäre. Hermann-Rein-Str. 3, D-37075 Göttingen, Tel.: 0551/53 111 57; Fax: 0551/48 44 11 oder 0551/53 111 41; e-mail:
sontag@biomed-forsch.de
|
| "Ein Brief der Gesellschaft zur
Förderung der Biomedizinischen Forschung" 10.10.2004 An die Ministerpräsidenten und Regierenden Bürgermeister der Bundesländer Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Bürgermeister In Kürze steht ein Gesetzentwurf im Bundesrat zur Abstimmung an. Tierschutzverbände und das Bundesland Schleswig-Holstein fordern ein Verbandsklagerecht. Es heißt u. a. Nach der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel in der Verfassung (gemeint ist Art. 20a) ist es ein notwendiger Schritt, den berechtigten und von der Rechtsordnung anerkannten Interessen der Tiere zur Geltung zu verhelfen" (der Minister für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juni 2004). Art. 20a GG: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Biomedizinische Disziplinen würden in ihrer Forschung und Entwicklung ernsthaft bedroht werden, wenn nach neuer Rechtslage zuerst die grundgesetzlich festgelegten Arbeitsmöglichkeiten (Art 5 Abs. 3 GG) durch gerichtliche Auseinandersetzungen ständig hinterfragt werden könnten, weil ein lebender Organismus zur Beantwortung der für Forschung und therapeutischer Verfahren nur in Frage kommen kann, nicht aber eine Petri Schale oder ein Reagenzglas. Der Antragsteller bezieht sich auf Interessen" der Tiere, die weder im Tierschutzgesetz noch in der Erweiterung in Art. 20a GG angeführt werden. Tierschutzverbände und Organisationen argumentieren sie müssten eine Mehrheitsvertretung in der Tierversuchsgenehmigungskommission (siehe Tierschutzgesetz) eingeräumt bekommen, denn nur dann könnten sie die Interessen der Tiere" vertreten. Möglicher Weise hat der Gesetzgeber Interessen der Tiere" wohlweislich nicht als Rechtsgut eingeführt, denn wie sollten Landwirtschaft und Schlachthöfe ihre Tätigkeit vertreten, wenn sie Tiere zum Verbrauch für die Gesellschaft züchten und töten, gleichzeitig aber Interessen" der Tiere zu beachten hätten. In der letzten Zeit wurde das wichtige Helsinkier Übereinkommen kaum noch erwähnt. Es verpflichtet alle Staaten neue Wirkstoffe Menschen nur dann verabreichen zu dürfen, wenn die Unschädlichkeit im Tierversuch überprüft worden ist. Dies verbindliche Übereinkommen wurde gerade zu seinem 20. Jahrestag gefeiert. Im Namen unserer Mitglieder, beigetretener wissenschaftlicher Organisationen, Max-Planck Institute, technisches Personal und Doktoranden bitte ich Sie die Forschungsmöglichkeiten für deutsche Mitarbeiter und ausländische Gäste so in der Praxis gestalten zu lassen, wie es im Entwurf der EU-Verfassung im Artikel Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa, Abschnitt 9 Forschung, Technologische Entwicklung und Raumfahrt, Art. III-146 (ex-Artikel 163 EGV) heißt: Das Handeln der Union zielt darauf ab, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Union dadurch zu stärken, dass ein europäischer Raum der Forschung geschaffen wird, in dem Freizügigkeit für Forscher herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien an jedem Ort der der Union zugänglich sind, die Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie zu fördern, sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die aufgrund anderer Kapitel der Verfassung für erforderlich gehalten werden. .....sie fördert ihre Zusammenarbeitsbestrebungen, damit vor allem die Forschung ungehindert über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten und die Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarks nutzen können, und zwar insbesondere durch Öffnen des einzelstaatlichen öffentlichen Auftragswesens, Festlegung gemeinsamer Normen und Beseitigung der dieser Zusammenarbeit entgegenstehenden rechtlichen und steuerlichen Hindernisse. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Unterstützung für Forschung und Lehre. Mit freundlichen Grüßen (Prof. Dr. K.H. Sontag), |
| "Ein Brief der
Wissenschaftsorganisationen" 14. Oktober 2004
|
|
|
Quelle der o.a. Brife: http://www.biomed-forsch.de/verbandsklage.html
Vorwort zur Forschungspolitik der MPG zum Thema «Tierschutz» (Peter Gruss) Zitat:"Vor einiger Zeit wurde der Tierschutz als Staatszeil im Grundgesetzt verankert. Für die Forschung kann dies jedoch gravierende Einschränkungen bedeuten, insbesondere wenn dadurch die biomedizinische Grundlagenfofschung unerlässliche Tierversuche verhindert werden. Die vom Bundesrat gefällte Entscheidung gegen die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände ist in dieser Hinsicht zu begrüssen" Zitat-Ende. -Quelle: Forschungsperspektiven der Max-Planck-Gesellschaf 2005 |
Prof. Dr. Peter Gruss amtierender Präsident der
Max-Planck-Gesellschaft |
![]() Prof. Dr. Hans Schöler
erhielt 1982 an der Universität Heidelberg sein Biologie-Diplom und wurde 1985, ebenfalls
in Heidelberg, promoviert. Nach kurzer Tätigkeit bei Boehringer Mannheim und dem
Max-Planck-Institut biophysikalische Chemie in Göttingen war von 1991 bis 1999
Arbeitsgruppenleiter am Heidelberger European Molecular Biology Laboratory (EMBL). 1999
folgte er einem Ruf zur Universität von Pennsylvania in Philadelphia, seit dem 1. April
2004 ist er Direktor des Max-Planck-Instituts für Molekulare Medizin in Münster. © Max-Planck-Gesellschaft |
Dieser Tumor im Affenkopf sei
"ein Warnschuß", meint der aus Philadelphia nach Deutschland zurückgekehrte
Stammzellexperte Hans Schöler. "Was wäre gewesen, wenn ein Patient statt eines
Affen Krebs bekommen hätte?" fragt der Max-Planck-Forscher aus Münster. Er weiß,
wovon er redet: 1999 hatte Schöler an seiner amerikanischen Universität miterlebt, wie
der achtzehnjährige Jesse Gelsinger bei einem übereilten Gentherapieexperiment verstarb.
Der vermeidbare Todesfall stieß die umjubelte Gentherapie ins Abseits. Man müsse kein
Prophet sein, um der humanen embryonalen Stammzellforschung ein ähnliches Schicksal
vorherzusagen, sollten Patienten durch vorschnelle Versuche zu Schaden kommen, sagt
Schöler. Gentherapie nach Todesfall im
Abseits |
| Tierschutz nicht ins Grundgesetz Offener Brief Göttinger Max-Planck-Wissenschaftler, darunter zweier Nobelpreisträger, an Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Die von der Regierung geplanten Gesetzesänderungen, mit denen der Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen werden soll, haben jetzt auch die Direktoren des Göttinger Max-Planck-Instituts für biophysikalische Chemie zu einer öffentlichen Stellungnahme veranlaßt. In einem Offenen Brief an Göttinger Bundestagsabgeordnete warnen sie ausdrücklich vor den absehbaren Folgen einer solchen Änderung, die für einen umfassenden Tierschutz nicht notwendig ist, wegen zu erwartender Rechtsstreite und Rechtsunsicherheiten aber die biomedizinische Grundlagenforschung in Deutschland massiv behindern würde. Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz werde bewirken, daß in Deutschland Medikamente eingesetzt würden, die in anderen Ländern entwickelt wurden, da die zu ihrer Entwicklung notwendige Forschung in Deutschland verboten war. Die 10 Unterzeichner des Briefes, darunter die Göttinger Nobelpreisträger Prof. Manfred Eigen und Prof. Erwin Neher, beklagen die oft verzerrte Darstellung dieses Themas in der gegenwärtigen Diskussion und weisen darauf hin, daß das vorhandene Tierschutzgesetz schon jetzt Verfahrensweisen in der experimentell-medizinischen Forschung ausschließt, die außerhalb der Forschung im Alltag noch gang und gäbe sind. Angesichts der massiven Nachteile für die Forschung in Deutschland und einer zu erwartenden Abwanderung von Wissenschaftlern ins Ausland fordern sie die Abgeordneten auf, der geplanten Grundgesetz- änderung nicht zuzustimmen. Offener Brief Grund: Beratungen zu den Gesetzentwürfen des Tierschutz an die Göttinger Abgeordneten des Deutschen Bundestages Max-Planck-Institut |