Tierschutzseite der NOIW

Albert Schweitzer (†),

Elsässisch-Deutscher Arzt, Theologe, Philosoph

"Diejenigen, die an Tieren Operationen oder Medikamente versuchen oder ihnen Krankheiten einimpfen, um mit den gewonnenen Resultaten Menschen Hilfe bringen zu können, dürfen sich nie allgemein dabei beruhigen, dass ihr grausames Tun einen wertvollen Zweck verfolge."

Tierschutz und seine Menschen

      

 

Forscher hatten Grosses vor:
Im Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie in Göttingen wurden embryonale Stammzellen des Menschen in die Gehirne von Affen gespritzt. Die Affen bekamen Krebs, sagen die einen, gar nicht wahr, sagen die anderen

Was die Präsidenten der Forschungsinstitute alles angestellt haben um ihr Ziel zu erreichen, die Verankerung des Tierschutz in das Grundgesetz, als auch die Verbandsklage zu verhindern.

So macht man das, dann klappt es auch mit der Politik!

 

 

       

                

Der Mensch trägt Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf.

In der Bundesrepublik Deutschland ist jeder Bürger, der mit Tieren umgeht, nach dem Tierschutzgesetz ver pflichtet, deren Leben und Wohlbefinden zu schützen. Er darf ihnen nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

 

Der Umgang mit Versuchtieren ist ethisch nur vertretbar, wenn nach diesem Grundsatz gehandelt wird. Insbesondere müssen die Zahl der Tierversuche und die Belastung der Tiere auf das unerlässliche Maß beschränkt werden. Auf politischer Ebene können durch weitere Harmonisierung internationaler Regelungen, die gegenseitige Anerkennung von Prüfvorschriften und andere Bemühungen Hunderttausende von Tierversuchen überflüssig werden.  Zuverlässige wie leistungsfähige Ersatz- und Ergänzungsmethoden bilden - neben rechtlich klar geregelten, unabhängigen Prüf- und Genehmigungsverfahren für Tierversuche - die entscheidende Voraussetzung zur weiteren Verringerung des Einsatzes von Versuchstieren.

                  

 

Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit

Jeder Tierversuch bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Dazu muss der Antragsteller bei einem genehmigungspflichtigen Tierversuch im Gegensatz zum gesetzlich vorgeschrie- benen Tierversuch wissenschaftlich begründen, weshalb das Experiment unerlässlich und ethisch vertretbar ist. Außerdem muss er erklären, warumder Versuch nicht durch andere Methoden oderVerfahren ersetzt werden kann.

Tierversuche dürfen nicht zu jedem Zweckdurchgeführt werden. Wann sie erlaubt werden können, ist im Deutschen Tierschutzgesetz (TSchG) in Überein- stimmung mit der EU-Richtlinie 86/609/ EWG, die den Umgang mit Versuchstieren regelt, gesetzlich genau definiert (siehe den Ausschnitt § 7 des Tierschutzgesetzes). Völlig verboten sind in Deutschland Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Waffen und grundsätzlich auch zur Entwicklung von Tabakerzeugnissen, Waschmitteln und Kosmetika.


Quelle:
Higtech statt Tiere, BMBF

 
Higtech statt Tiere, BMBF

 

 

             ZEBET-Datenbank
             über Alternativen zu Tierversuchen

     

Myograph und Daumen ersetzen Froschschenkel

Seit den bahnbrechenden Arbeiten des italienischen Arztes und Physikers Luigi Galvani in der Nerven- und Muskelphysiologie von 1791 sind isolierte und von Nervensträngen durchzogene Muskelpräparate des Frosches ein klassisches Experimentalmodell. Es wird an deutschen Universitäten immer noch bei der Ausbildung von Studenten der Human- und Veterinärmedizin sowie der Biologie angewandt. Weil dafür jährlich mindestens 10.000 Frösche getötet werden müssen, gehört es zu den umstrittensten Experimenten in der Ausbildung. Inzwischen gibt es einen Ersatz, der ohne Tieropfer auskommt und den bislang durchgeführten, nur leicht abgewandelten Galvanischen Versuchen überlegen ist. Der Lernende wird dabei zu seinem eigenen Versuchstier.

Für die erfolgreiche Realisierung der Tierersatzmethode „Myograph" erhielten Christian Winter und Wolfgang Kuck 1997 den Felix-Wankel-Tierschutz-Forschungspreis der Universität München.

 

 
          Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen

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