Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) 

1973 wurde in Washington das «Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten
freilebender Tiere und Pflanzen» kurz Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) geschlossen.
Rund 160 Staaten sind dem WA mittlerweile beigetreten. Mehr als 8.000 Tierarten und ca.
40.000 Pflanzenarten stehen heute unter dem Schutz des WA.
Die Schutzregelungen sind um so strenger, je schutzbedürftiger eine Art ist. Das WA unterscheidet hier in drei Schutzkategorien: den strengsten Schutz geniessen die Tier- und Pflanzenarten, die von der Ausrot-
tung bedroht sind; sie sind im Anhang 1 des Abkommens enthalten.

Die Ein- und Ausfuhr dieser in Anlage I gelisteten Arten ist bis auf sehr wenige
Ausnahmen verboten.

In den Anhängen II und III des WA sind
jene Tier- und Pflanzenarten aufgezählt,
deren Erhaltung gefährdet ist. Diese Ar-
ten dürfen deshalb nur mit einer Ausfuhr-
genehmigung des Ursprungslandes aus-
und in die Bundesrepublik eingeführt
werden. In den meisten Fällen, insbesondere bei lebenden Tieren und
Pflanzen, ist eine Einfuhrgenehmigung der
Bundesrepublik Deutschland erforderlich.


Es kommt häufig vor, dass in Urlaubsländern mit exotischen Sovenirs gehandelt wird.
Ausgestopfte Tiere, aus Tierteilen hergestellte Gegenstände oder fremdartig anmutende Pflanzen werden auf den Märkten angeboten. Verzichten Sie auf diese Souveniers. Sie gehen ein sehr hohes Risiko ein, wenn Sie bei der Einreise entdeckt werden; denn möglicherweise steht gerade Ihr ausge-
suchtes Mittbringsel auf der WA-Liste. Eine illegale Ausfuhr macht sich nicht bezahlt. Die Ware, erst vom Zoll entdeckt wird beschlagnahmt, es erwartet Sie i.d.R. eine empfindliche Geldstrafe.
Die Bedrohung, denen sich
der Elefant ausgesetzt sieht,
wird immer schlimmer: Dürre
und Hungertod sowie der El-
fenbeinhandel bewirken lang-
sam aber sicher die Ausrottung
dieses edlen Tieres.
Die Wilderer gehen immer
brutaler zu Werke. Sie töten
die Elefanten nicht nur mit Ge-
wehren, Granaten oder vergif-
teten Pfeilen, sie gehen sogar
soweit, Wasserlöcher mit Insekten schutz- mitteln zu vergiften.

Die Auslagen in manchen Geschäften beweisen, dass
auch heute noch mit dem schlechten Geschmack man-
cher Kaufinteressierten zu rechnen ist.
Papageien und Sittiche werden unter entsetzlichen Be-
dingungen gehalten, während sie auf den Transport warten.
Viele verenden, bevor sie ihren endgültigen Bestimmungsort erreichen.

Übersicht über Einfuhren nach dem WA geschützter lebender Tiere und Pflanzen von 1997 bis 2002
-
letzte Änderung 06.11.2003-   

 

Arten

WA-Anhang

1997

1998

1999

2000

2001

2002

Säugetiere

Anhang I 

53 

33 

26 

46

17

32

Anhang II 

812 

848 

780 

1.187

1.263

654

 

Anhang III 

0

4

15

 

Gesamt

866

882

807

1.233

1.284

701

Vögel

Anhang I 

92 

93 

75 

80

102

33

 

Anhang II 

7.574 

12.400 

11.371 

8.373

4.337

3.613

 

Anhang III 

62.697 

64.029 

68.486 

56.852

69.481

41.060

 

Gesamt

70.363

76.522

79.932

65.305

73.920

44.706

Reptilien

Anhang I 

  0 

  0 

  0 

  0 

6

 

Anhang II 

25.478 

42.052 

44.387 

45.723

45.526

52.937

 

Anhang III 

12 

85 

119 

148

381

333

 

Gesamt

25.496

42.137

44.506

45.871

45.907

53.276

Amphibien

Anhang I 

  0 

  0 

13

0

0

 

Anhang II 

1.680 

2.029 

2424 

3.265

5.267

3.792

 

Anhang III 

  0 

  0 

  0 

 0 

 0 

0

 

Gesamt

1.680

2.029

2.428

3.278

5.267

3.792

Wirbellose Tiere

Anhang I 

  0 

6

0

0

Anhang II 

167.213 

181.386 

304.297 

267.962

160.752

125.255

 

Anhang III 

  0 

  0 

  0 

  0 

  0 

0

 

Gesamt

167.214

181.386

304.301

267.968

160.752

125.255

Pflanzen

Anhang I 

23.709 

17.602 

23.441 

6.764

7.157

10.414

 

Anhang II 

387.617 

350.759 

351.322 

262.212

216.412

354.369

 

Anhang III 

  0 

  0 

  0 

  0 

  0 

0

 

Gesamt

411.326

368.361

374.763

268.976

223.569

364.783


© 2000-2004 Bundesamt für Naturschutz

 

Das Auswärtige Amt informiert:

Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Weitere Informationen:

 

       
Zoll- und Artenschutz
Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr.
Sie trägt damit massgeblich zur Durchsetzung der strengen Handelsbeschränkungen des Washingtoner Artenschutzüber- einkommens und der dazu erlassenen Rechtsvorschriften bei.

Zahlen über Aufgriffe und Beschlagnahmen bzw. Sicherstellungen durch die Zollverwaltung finden Sie auf der Homepage des »»»»Zollkriminalamt.
 

Broschüre "Artenschutz"
Der Zoll im Einsatz für die Tier- und Pflanzenwelt.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Zöllnerinnen und Zöllner ist es,
an den Grenzen Deutschlands die Einhaltung bestehender Regeln
bei der Ein- und Ausfuhr von Waren zu überwachen.
Langfristiges Ziel dabei ist es, Reisende überhaupt davon abzuhalten, artgeschütze Erzeugnisse als Urlaubssouveniers zu erwerben.
Unterbleibt die Nachfrage nach solchen Produkten, wird ein grosser Beitrag zum Artenschutz geleistet.

Bezugsquelle:
Bundesministerium der Finanzen
Referat Presse und Information,
Wilhelmstrasse 97
10117 Berlin

 

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